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Könnte Ihr deutsches Unternehmen für Rückerstattungsanreize infrage kommen?

Ihrem Unternehmen entgehen möglicherweise Steuervorteile für Tätigkeiten, die es bereits ausführt. Deutschland bietet Steuervergünstigungen für Forschung und Entwicklung (F&E) – etwa für förderfähige Forschungsarbeiten, Produktentwicklungen oder die Entwicklung neuer Technologien. Im Rahmen dieser deutschen F&E-Steuerförderung können anspruchsberechtigte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 35 % der förderfähigen Kosten geltend machen. Zudem kommen manche Unternehmen für regionale Investitionszuschüsse infrage. Lanop unterstützt Sie dabei, die für Sie relevanten Fördermöglichkeiten zu identifizieren, Ihre Kosten zu prüfen und den Antragsprozess vorzubereiten.

Wirtschaftsförderung und steuerliche Anreize für Forschung und Entwicklung in Deutschland
Jährliche Obergrenze für förderfähige F&E-Kosten
0 M
Gewerbesteuersatz der Gemeinde
0 %
Körperschaftsteuersatz bis 2032
0 % → 10%
Wirtschaftsförderung und steuerliche Anreize für Forschung und Entwicklung in Deutschland

Welche finanziellen Anreize stehen Unternehmen in Deutschland zur Verfügung?

Forschungszulage für Forschung und Entwicklung

Die deutsche Forschungszulage unterstützt Unternehmen dabei, einen Teil ihrer Forschungskosten zurückzuerhalten. Anspruchsberechtigte Unternehmen können 25 % der förderfähigen Aufwendungen geltend machen; für anerkannte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhöht sich dieser Anteil auf 35 %. Die Zulage deckt bestimmte Personalkosten, Forschungsprojekte sowie weitere förderfähige Ausgaben ab. Selbst Unternehmen, die Verluste schreiben, können eine Auszahlung in bar erhalten.

Planen Sie den Bau eines neuen Werks oder die Erweiterung Ihres bestehenden Standorts? GRW-Fördermittel können dabei finanziell unterstützen. Deutschland stellt diese Mittel für förderfähige Vorhaben in bestimmten Regionen bereit. Die Höhe der Förderung hängt von der Unternehmensgröße, dem Standort und der Art des Projekts ab. Auch der Zeitpunkt ist entscheidend: Der Antrag muss gestellt werden, bevor mit der Investition begonnen wird.

Der Standort Ihres Unternehmens kann sich auf dessen Steuerlast auswirken. Da deutsche Kommunen ihre Gewerbesteuer-Hebesätze eigenständig festlegen, variieren die Sätze je nach Standort. Der Gewerbesteuersatz beginnt bei 7 % und kann deutlich höher ausfallen. Ein Vergleich verschiedener Standorte, bevor Sie sich für einen entscheiden, kann Ihnen dabei helfen, unnötige langfristige Kosten zu vermeiden.

Forschungszulage erklärt: 5 Dinge, die Ihr Unternehmen wissen sollte

Die deutsche Steuerförderung für Forschung und Entwicklung kann dazu beitragen, die Kosten für förderfähige Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu decken. Hier sind fünf wichtige Punkte, die Sie vor einer Antragstellung prüfen sollten.

01
WER IST ANSPRUCHSBERECHTIGT?
Unternehmen mit einer entsprechenden deutschen Steuerpflicht können die Förderung beantragen. Dazu gehören förderfähige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups und ausländisch gehaltene Unternehmen. Ihr Unternehmen muss zudem förderfähige Forschungsarbeiten selbst durchführen oder in Auftrag geben.
02
FÖRDERFÄHIGE FORSCHUNG
Nicht jedes neue Produkt oder jede betriebliche Verbesserung gilt als Forschung und Entwicklung (F&E). Ihr Projekt muss Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung umfassen. Routinemäßige Aktualisierungen und standardmäßige Wartungsarbeiten sind nicht förderfähig.
03
FÖRDERFÄHIGE KOSTEN
Zu den förderfähigen Kosten können Gehälter von F&E-Mitarbeitenden, Auftragsforschung und bestimmte Ausrüstungskosten gehören. Für förderfähige Projekte, die ab 2026 begonnen werden, gilt zusätzlich eine Gemeinkostenpauschale von 20 %. Sämtliche Kosten müssen die Voraussetzungen des Förderprogramms erfüllen.
04
FÖRDERSÄTZE
Die reguläre Förderung beträgt 25 % der förderfähigen Kosten und erhöht sich für berechtigte KMU auf 35 %. Ab 2026 liegt die jährliche Obergrenze der förderfähigen Kosten bei 12 Millionen Euro. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von den anerkannten Kosten ab.
05
STEUERRÜCKERSTATTUNGEN
Sie können auch dann von der Förderung profitieren, wenn Ihr Unternehmen Verluste erzielt. Das Finanzamt rechnet die Förderung auf Ihre festgesetzte Steuerschuld an. Übersteigt der Förderbetrag die geschuldete Steuer, erhalten Sie den verbleibenden Betrag als Auszahlung.

Wie hoch ist die steuerliche Forschungsförderung, die Ihr Unternehmen in Deutschland in Anspruch nehmen kann?

Die deutsche Forschungszulage bietet eine Entlastung bei förderfähigen F&E-Kosten. Die Höhe der Zulage hängt von der Unternehmensgröße, den Projektzeiträumen sowie den anrechenbaren Aufwendungen ab.

01
25 % REGULÄRER FÖRDERSATZ
Förderberechtigte Unternehmen können unabhängig von ihrer Branche 25 % der förderfähigen Forschungskosten geltend machen.
02
35 % FÜR KMU
Förderberechtigte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können eine Förderung in Höhe von 35 % ihrer förderfähigen Forschungs- und Entwicklungskosten erhalten.
03
KOSTENGRENZE VON 12 MIO. €
Ab 2026 erhöht sich die jährliche Obergrenze der förderfähigen Forschungs- und Entwicklungskosten auf 12 Millionen Euro.
04
20 % GEMEINKOSTENPAUSCHALE
Bei förderfähigen Projekten, die 2026 beginnen, können zusätzlich 20 % der Kosten pauschal für Gemeinkosten angesetzt werden.

Deutschland vs. Großbritannien: Wie unterscheiden sich Steuergutschriften für Forschung und Entwicklung?

Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung in Deutschland

25%–35%

Forschungszulage

  • 25 % Förderung, erhöht auf 35 % für förderberechtigte kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

  • Umfasst förderfähige Personalkosten, Auftragsforschung und weitere anerkannte Ausgaben.

  • Eine Auszahlung in bar ist auch möglich, wenn das Unternehmen Verluste erzielt.

  • Projekte benötigen eine Bescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), bevor die steuerliche Förderung bewilligt werden kann.

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung im Vereinigten Königreich

20%

Zusammengeführte Steuergutschrift für Forschungs- und Entwicklungsausgaben (Merged R&D Expenditure Credit)

  • Bietet eine steuerpflichtige Steuergutschrift in Höhe von 20 % der förderfähigen F&E-Ausgaben.

  • Umfasst förderfähige Personalkosten, Software und bestimmte Forschungskosten.

  • Förderberechtigte, verlustbringende KMU mit hoher F&E-Intensität können eine erhöhte Förderung erhalten.

  • HMRC verlangt Angaben zum Förderantrag und entsprechende Nachweise. In bestimmten Fällen ist eine vorherige Mitteilung erforderlich.

Wie Lanop Sie dabei unterstützt, deutsche Steuergutschriften und Förderungen für Forschung und Entwicklung (F&E) in Anspruch zu nehmen

How Lanop Helps You Claim German R&D Tax Credits and Incentives

Wir analysieren Ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Ihre steuerliche Situation, um Projekte zu identifizieren, die für die deutsche Forschungszulage infrage kommen könnten.

Wir prüfen Ihre Personalkosten, Auftragsforschung, Abschreibungen auf Ausrüstung und Gemeinkosten. Sie erhalten einen Überblick darüber, welche Aufwendungen im Rahmen der deutschen Forschungszulage förderfähig sein könnten.

Wir schätzen die Höhe Ihrer deutschen Forschungszulage anhand Ihrer förderfähigen Kosten, der Unternehmensgröße und der geltenden Fördersätze. So erhalten Sie eine klarere Einschätzung des möglichen Förderbetrags.

Wir unterstützen Sie bei der Aufbereitung der Projektdetails und der Zusammenstellung der technischen Nachweise für die BSFZ-Bescheinigung. Diese Prüfung hilft festzustellen, ob Ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten die Anforderungen des Förderprogramms erfüllen.

Wir unterstützen Sie bei der Aufbereitung Ihrer Finanzunterlagen und koordinieren die Zusammenarbeit mit deutschen Steuerexperten bei der Antragstellung. Dazu gehören der Antrag beim Finanzamt und die erforderlichen Belege.

Wir prüfen, ob Ihre geplanten Betriebsstätten, Ausrüstungen oder sonstigen Investitionen für GRW-Investitionszuschüsse infrage kommen könnten. Dabei berücksichtigen wir die Art Ihres Projekts, den Standort und die geltenden Förderkriterien.

Wir vergleichen die kommunalen Gewerbesteuerhebesätze und analysieren, wie sich Ihr gewählter Standort in Deutschland auf Ihre Steuerbelastung auswirken kann. So können Sie fundiertere Entscheidungen darüber treffen, wo Sie Ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen oder ausbauen möchten.

Wir prüfen grenzüberschreitende Forschungskosten, ausländische Beteiligungsverhältnisse und steuerliche Meldepflichten. Britische Unternehmen erhalten dadurch einen besseren Überblick über ihre Fördermöglichkeiten für Forschung und Entwicklung in Deutschland sowie über die damit verbundenen Compliance-Anforderungen.

Wir prüfen Antragsfristen und frühere Forschungsaufwendungen, um mögliche rückwirkende Ansprüche auf die Forschungszulage zu identifizieren. So erfahren Sie, für welche vergangenen Zeiträume eine Förderung möglicherweise noch beantragt werden kann, bevor die jeweiligen Fristen ablaufen.

Wir unterstützen Sie dabei, korrekte Aufzeichnungen zu führen, förderfähige Ausgaben nachzuverfolgen und geltende Förderbedingungen zu überwachen. Die laufende Unterstützung trägt dazu bei, künftige Anträge besser vorzubereiten, die Compliance sicherzustellen und das Fehlerrisiko zu reduzieren.

Forschungszulage vs. GRW-Förderung: Welcher Anreiz passt zu Ihrem Unternehmen?

Die deutsche Forschungszulage fördert förderfähige Forschung, Produkttests und die Entwicklung neuer Technologien – auch dann, wenn ein Projekt wirtschaftlich nicht erfolgreich ist.

Zu den förderfähigen Aufwendungen können Personalkosten für Forschung und Entwicklung, Auftragsforschung und bestimmte weitere Projektkosten gehören, vorbehaltlich der deutschen Steuervorschriften und der Anforderungen des Förderprogramms.

Die BSFZ-Bescheinigung kann vor, während oder nach Abschluss Ihres Forschungsprojekts beantragt werden. Der Antrag auf Forschungszulage muss jedoch innerhalb der geltenden gesetzlichen Fristen eingereicht werden.

Die deutsche Forschungszulage bietet grundsätzlich eine Förderung von 25 % der förderfähigen Kosten; für berechtigte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann der Satz auf 35 % steigen. Übersteigt die Forschungszulage die geschuldete Steuer, kann nach Maßgabe der geltenden Vorschriften eine Auszahlung erfolgen.

Das Förderprogramm kann für Start-ups, Softwareentwickler, Industrieunternehmen und andere Unternehmen geeignet sein, die Projekte durchführen, welche die gesetzlichen Kriterien für Forschung und Entwicklung in Deutschland erfüllen.

Der GRW-Investitionszuschuss unterstützt Unternehmensinvestitionen, die Arbeitsplätze schaffen oder sichern und die Wirtschaftstätigkeit in ausgewiesenen deutschen Fördergebieten stärken.

Abhängig von den regionalen Förderbestimmungen können förderfähige Investitionen Gebäude, Maschinen, Ausrüstung und bestimmte arbeitsplatzbezogene Investitionskosten umfassen.

Der Antrag muss in der Regel gestellt werden, bevor das Projekt beginnt oder verbindliche Verpflichtungen eingegangen werden. Ein vorzeitiger Vertragsabschluss oder Projektbeginn kann die Förderfähigkeit beeinträchtigen.

GRW-Zuschüsse können nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung für genehmigte Investitionen bieten. Die Förderhöhe hängt von der Region, der Unternehmensgröße, den förderfähigen Kosten und den geltenden Programmvoraussetzungen ab.

Die GRW-Förderung kann für Industrieunternehmen und förderfähige Dienstleistungsunternehmen geeignet sein, die neue Betriebsstätten, umfangreiche Modernisierungen oder Erweiterungsprojekte in ausgewiesenen deutschen Fördergebieten planen.

Forschungszulage vs GRW Grants Which Incentive Fits Your Business

So funktioniert unser Prüfverfahren für Steuergutschriften und Förderungen im Bereich F&E in Deutschland

Phase 1 umfasst:

  • 1Analyse Ihrer Forschungsaktivitäten, Projekte und Investitionspläne.
  • 2Prüfung, ob Sie für die Forschungszulage und GRW-Zuschüsse infrage kommen könnten.
  • 3Bewertung Ihrer Unternehmensgröße, Ihrer steuerlichen Situation in Deutschland und der Projektstandorte.
  • 4Identifizierung förderfähiger Kosten, möglicher ungenutzter Fördermöglichkeiten und Antragsrisiken.
ZIEL:

Ermitteln, welche deutschen Förderprogramme für Ihr Unternehmen infrage kommen könnten, bevor Sie Zeit oder Geld in einen Antrag investieren.

Phase 2 umfasst:

  • 1Prüfung der F&E-Personalkosten, der Auftragsforschung und weiterer potenziell förderfähiger Aufwendungen.
  • 2Schätzung der möglichen Forschungszulage und regionaler Investitionszuschüsse.
  • 3Aufbereitung der Finanzunterlagen und der erforderlichen Projektnachweise.
  • 4Koordination mit deutschen Fachleuten hinsichtlich der BSFZ-Bescheinigung und der Prüfung der Förderfähigkeit.
ZIEL:

Ermitteln, welche Förderbeträge möglicherweise beansprucht werden können, und die erforderlichen Nachweise für einen korrekten Antrag zusammenstellen.

Phase 3 umfasst:

  • 1Koordination mit deutschen Fachleuten bei Anträgen auf Forschungszulage und Investitionszuschüsse.
  • 2Prüfung von Antragsfristen, Förderbedingungen und geltenden Fördergrenzen.
  • 3Nachverfolgung förderfähiger Ausgaben und ordnungsgemäße Führung der erforderlichen Nachweise.
  • 4Prüfung zukünftiger Forschungsprojekte, um weitere Fördermöglichkeiten zu identifizieren.
ZIEL:

Unterstützung regelkonformer Förderanträge, Vermeidung vermeidbarer Fehler und fundierte Nutzung zukünftiger Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

Wer kann von deutschen Steuergutschriften für Forschung und Entwicklung sowie von unternehmerischen Förderanreizen profitieren?

Ihr Unternehmen kommt möglicherweise für deutsche Steuervergünstigungen oder Zuschüsse zu Forschungs- und Investitionskosten infrage. Lanop unterstützt Sie dabei, geeignete Fördermaßnahmen zu finden, die Anspruchsberechtigung zu prüfen und potenzielle Einsparungen zu ermitteln.

Wirtschaftsförderung und steuerliche Anreize für Forschung und Entwicklung in Deutschland

Besonders geeignet für: Unternehmen, die neue Software, digitale Lösungen oder fortschrittliche Technologien entwickeln.

Forschung zur Lösung technischer Herausforderungen kann für die deutsche Forschungszulage infrage kommen. Lanop prüft Ihre Projekte, Personalkosten und möglichen Förderansprüche.

Besonders geeignet für: Unternehmen, die Produkte und technische Prozesse entwickeln, testen oder verbessern.

Förderfähige Forschungs- und Entwicklungsarbeiten können für die Forschungszulage infrage kommen. Wir helfen Ihnen, förderfähige Kosten zu identifizieren und zu prüfen, ob Ihre Projekte die geltenden Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllen.

Besonders geeignet für: Hersteller, die in neue Betriebsstätten, Ausrüstung oder zusätzliche Produktionskapazitäten investieren.

Regionale GRW-Investitionszuschüsse können förderfähige Projekte in ausgewiesenen deutschen Fördergebieten unterstützen. Lanop hilft Ihnen, mögliche Förderoptionen zu prüfen, bevor größere Investitionsverpflichtungen eingegangen werden.

Besonders geeignet für: Junge Unternehmen, die Forschungsaktivitäten finanzieren und gleichzeitig ihre Liquidität sichern müssen.

Förderberechtigte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können von einer erhöhten Forschungszulage profitieren. Unter den geltenden Voraussetzungen kann außerdem eine Auszahlung erfolgen, wenn die Forschungszulage die Steuerschuld übersteigt.

Besonders geeignet für: Ausländisch gehaltene Unternehmen, die förderfähige Forschungs- oder Investitionsprojekte in Deutschland finanzieren.

Ihre steuerliche Situation in Deutschland, Ihre Forschungskosten und der Projektstandort können die Förderfähigkeit beeinflussen. Lanop unterstützt Sie bei der Prüfung grenzüberschreitender Fördermöglichkeiten und koordiniert bei Bedarf die Beratung durch spezialisierte Fachleute.

Besonders geeignet für: Unternehmen, die deutsche Standorte vergleichen oder mehrjährige Investitionsprojekte planen.

Die kommunalen Gewerbesteuerhebesätze unterscheiden sich je nach Standort. Außerdem soll der deutsche Körperschaftsteuersatz bis 2032 schrittweise sinken. Wir helfen Ihnen einzuschätzen, wie sich diese Faktoren auf Ihre künftigen Betriebskosten und Investitionsentscheidungen auswirken könnten.

Häufig gestellte Fragen (FAQs): Steuergutschriften für Forschung und Entwicklung sowie unternehmerische Förderanreize in Deutschland

1. Können gescheiterte oder nicht abgeschlossene F&E-Projekte für die Forschungszulage infrage kommen?

Ja. Ein Projekt muss nicht erfolgreich sein, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Entscheidend ist, ob die Arbeit den deutschen Kriterien für Forschung und Entwicklung (FuE) entspricht. Dokumentieren Sie die technischen Probleme, auf die Sie gestoßen sind, die durchgeführten Tests sowie die von Ihnen angestellten Untersuchungen.

Ja, sofern die Arbeit mit echter technischer Unsicherheit verbunden ist. Die Entwicklung neuer Softwaremethoden oder die Lösung komplexer technischer Probleme können hierunter fallen. Die routinemäßige Erstellung von Websites, Aktualisierungen sowie Standardänderungen an Software zählen in der Regel nicht dazu.

Bestimmte Forschungskosten im Ausland können förderfähig sein. Auftragsforschung in der EU oder im EWR kann unter der Voraussetzung, dass die rechtlichen Bedingungen erfüllt sind, für eine Förderung infrage kommen. Personalkosten im Ausland sowie Zahlungen an ausländische Auftragnehmer erfordern eine gesonderte Prüfung.

Das ist möglich. Ob ein Anspruch besteht, hängt davon ab, wer die Forschung durchführt, wer sie finanziert und wie der Vertrag ausgestaltet ist. Bei einem vom Kunden finanzierten Projekt haben nicht automatisch beide Seiten einen Anspruch.

Ja. Sie können Kosten aus mehreren förderfähigen Projekten in einem jährlichen Antrag zusammenfassen. Für jedes Projekt sind fundierte technische Nachweise erforderlich, und gemeinsam anfallende Kosten müssen korrekt aufgeteilt werden.

1. Kann ich eine Forschungszulage für Forschungsarbeiten geltend machen, die in früheren Jahren durchgeführt wurden?

Ja, das ist oft möglich. Sie müssen lediglich den gesetzlich festgelegten Zeitrahmen einhalten. In Deutschland gilt in der Regel ein vierjähriger Veranlagungszeitraum, für dessen Beginn besondere Regeln gelten. Lanop kann Ihre Ausgaben aus der Vergangenheit prüfen und Ihnen mitteilen, welche Fristen für Sie maßgeblich sind.

Nein. Die Bescheinigung belegt lediglich, dass Ihr Projekt die technischen Forschungskriterien erfüllt. Anschließend prüft das Finanzamt Ihre Kosten sowie die weiteren Anspruchsvoraussetzungen, bevor es eine Genehmigung erteilt.

Nicht sofort. Das Finanzamt berücksichtigt den Freibetrag in der Regel bei der Erstellung Ihres nächsten Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheids. Sollte der Freibetrag höher sein als Ihre Steuerschuld, erhalten Sie die Differenz als Erstattung zurück. Der Zeitpunkt der Auszahlung hängt also von diesem Steuerbescheid ab.

Nicht für dieselben Kosten. In Deutschland ist eine Doppelförderung nicht zulässig; Ausgaben, die bereits durch andere Fördermittel gedeckt sind, müssen daher unter Umständen aus der Berechnung für die Forschungszulage herausgenommen werden. Es empfiehlt sich, jede Förderquelle einzeln zu prüfen.

Ja, sofern sich Ihr Forschungsvorhaben über mehrere Geschäftsjahre erstreckt. Sie reichen für jedes Jahr einen separaten Antrag auf Steuervergünstigung ein. Die Bescheinigung bezieht sich auf das Projekt, während der jährliche Antrag Ihre Kosten für das jeweilige Jahr abdeckt. Sie benötigen beides.

1. Können ausländische Investoren dieselben GRW-Fördermittel erhalten wie deutsche Unternehmen?

Ja. Ausländisches Eigentum schließt Sie in Deutschland nicht automatisch von GRW-Fördermitteln aus. Für Sie gelten dieselben Programmvoraussetzungen wie für jeden anderen Investor – unter anderem in Bezug auf Standort, Projektart, Unternehmensgröße und Investitionsanforderungen.

Es kommt darauf an, ob der Vertrag als Beginn Ihres Projekts gilt. Verbindliche Verpflichtungen können sich auf Ihre Förderfähigkeit auswirken; prüfen Sie daher vorab die Förderrichtlinien. Tun Sie dies, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen oder Ausrüstung bestellen.

Möglicherweise. Bestimmte GRW-Programme fördern Investitionen, die die Energieeffizienz oder die Umweltbilanz verbessern. Förderfähige Kosten, technische Standards sowie Fördersätze hängen vom jeweiligen Vorhaben und der Region ab.

Eine bloße Änderung der eingetragenen Geschäftsadresse garantiert noch keine niedrigere Gewerbesteuerlast. Die deutsche Steuerpflicht hängt vom Standort tatsächlicher Betriebsstätten und den dort ausgeübten geschäftlichen Aktivitäten ab. Lanop unterstützt Sie dabei, die finanziellen Auswirkungen zu beurteilen.

Lanop kann Ihre Ausgaben für Forschung, Ihre geplanten Investitionen sowie Ihre steuerliche Situation in Deutschland überprüfen. Wir unterstützen Sie dabei, relevante Förderanreize zu vergleichen, den Dokumentationsbedarf zu ermitteln und – bevor Sie weitere Schritte unternehmen – eine fachspezifische Beratung zu koordinieren.

Wirtschaftsförderung und steuerliche Anreize für Forschung und Entwicklung in Deutschland
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Soliu Fatai
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Amanda Ribeiro
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Lindsay Teske
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Dub Station
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E B
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Diamantino
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Gurmehar Bhasin
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