Deutschland bietet für Unternehmen aus Großbritannien und anderen Ländern hervorragende Chancen – doch der Markteintritt erfordert von Anfang an die richtige Struktur. Dabei müssen Aspekte wie Eigentumsverhältnisse, Steuern, Bankangelegenheiten sowie die Einbindung des deutschen Standorts in Ihr bestehendes Unternehmen berücksichtigt werden. Lanop unterstützt Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform – etwa einer GmbH, einer UG, einer Tochtergesellschaft oder einer Zweigniederlassung – und begleitet Sie bei der Registrierung, der umsatzsteuerlichen Abwicklung, der Buchhaltung sowie dem Berichtswesen. Ziel ist es, eine Struktur zu schaffen, die von Beginn Ihrer Geschäftstätigkeit an reibungslos funktioniert.


Deutschland bietet Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich und anderen Ländern Zugang zu einem großen, ausgereiften Markt mit starker Nachfrage in den Bereichen Fertigung, Technologie, professionelle Dienstleistungen, Einzelhandel sowie im B2B-Sektor. Zudem dient es als solide Basis für den Aufbau von Kunden- und Lieferantenbeziehungen in ganz Europa.
Für Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich kann Deutschland nach dem Brexit von besonderem Wert sein. Eine Präsenz vor Ort kann es erleichtern, EU-Kunden zu bedienen, Verträge zu verwalten, Partnerschaften aufzubauen und näher an wichtigen europäischen Märkten zu agieren – ohne dabei ausschließlich auf eine im Vereinigten Königreich ansässige Struktur angewiesen zu sein.
Deutschland ist eng in die europäische Gesamtwirtschaft eingebunden und zieht Unternehmen aus der ganzen Welt an. Für internationale Konzerne kann es als regionaler Stützpunkt für Vertrieb, operative Tätigkeiten, Personalbeschaffung sowie die langfristige Expansion in die benachbarten EU-Märkte dienen.
Ein reibungsloser Gründungsprozess beginnt bereits, bevor irgendwelche Formulare eingereicht werden. Diese fünf Aspekte bestimmen Ihre Kosten, die erforderlichen Registrierungen, Ihre steuerliche Situation sowie die Frage, wie problemlos das deutsche Unternehmen nach seinem Start operieren kann.
Eine Präsenz in Deutschland kann sich auf Steuern, Zahlungen, Lohnabrechnung und Berichterstattung im gesamten Unternehmen auswirken.
15 % Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.
Die Höhe der Gewerbesteuer variiert je nach Gemeinde.
Deutschland verfügt über mehr als 90 Doppelbesteuerungsabkommen.
Es gelten lokale Vorschriften zur Umsatzsteuer, Lohnabrechnung und Berichterstattung. Die Senkung der Körperschaftsteuer beginnt ab 2028.
19 % Körperschaftsteuer für Unternehmen mit geringen Gewinnen; reguläre Gewinngrenze: 50.000 £.
25 % regulärer Körperschaftsteuersatz; obere Gewinngrenze: 250.000 £.
Zwischen diesen Gewinngrenzen kann eine Steuerentlastung durch die sogenannte Marginal Relief gelten.
Die Gewinngrenzen verringern sich bei verbundenen Unternehmen und verkürzten Geschäftsjahren.

Für die Gewerbeanmeldung und die offizielle Korrespondenz ist eine geeignete Geschäftsadresse in Deutschland erforderlich. Wir unterstützen Sie dabei, den notwendigen Umfang der lokalen Präsenz zu bestimmen und diese in Ihre Unternehmensgründung einzubinden.
Eine GmbH benötigt mindestens einen Gesellschafter und einen Geschäftsführer. Ausländische Beteiligungen sind zulässig. Wir unterstützen Sie dabei, die Eigentümerstruktur auf Ihre übergeordnete britische oder internationale Unternehmensstruktur abzustimmen.
Der Firmenname und der Unternehmensgegenstand müssen eindeutig festgelegt werden. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung der wesentlichen Unternehmensangaben, die vor Beginn der Gründung und Registrierung in Deutschland erforderlich sind.
Je nach Situation werden der Gesellschaftsvertrag, Angaben zur Beteiligungsstruktur, Identitätsnachweise und Unterlagen der Muttergesellschaft benötigt. Wir koordinieren die Dokumentation einschließlich beglaubigter oder übersetzter Unterlagen, soweit erforderlich.
Die Gründung einer GmbH erfordert die notarielle Beurkundung und die Eintragung in das Handelsregister. Wir begleiten Sie durch diese Schritte und unterstützen Sie dabei, den Gründungsprozess planmäßig voranzubringen.
Eine reguläre GmbH benötigt ein Stammkapital von 25.000 €. Bei einer Bargründung müssen vor der Handelsregistereintragung grundsätzlich mindestens 12.500 € eingezahlt sein. Wir unterstützen Sie dabei, diese Finanzierung im Rahmen Ihrer gesamten Unternehmensgründung zu planen.
Bei einer GmbH-Bargründung wird ein geeignetes Geschäftskonto benötigt, um das Stammkapital einzuzahlen. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf die bankseitigen Prüfungen, insbesondere wenn ausländische Gesellschafter beteiligt sind.
Eine GmbH muss beim zuständigen Gewerbeamt und bei der deutschen Finanzverwaltung angemeldet werden. Wir unterstützen Sie bei den steuerlichen Registrierungsanforderungen, einschließlich der für ELSTER benötigten Angaben.
Deutsche GmbHs und UGs müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten grundsätzlich an das Transparenzregister melden und die Angaben bei Änderungen aktualisieren. Wir unterstützen Sie dabei, die Beteiligungsstruktur nachvollziehbar zu dokumentieren und die entsprechenden Meldepflichten zu erfüllen.
Ausländische Personen dürfen grundsätzlich deutsche Unternehmen besitzen. Die Beteiligung an einem Unternehmen berechtigt jedoch nicht automatisch dazu, in Deutschland zu leben oder zu arbeiten. Bei Bedarf helfen wir Ihnen, mögliche aufenthaltsrechtliche Fragen zu identifizieren, die eine gesonderte fachkundige Beratung erfordern.
Eine GmbH bietet Ihnen ein eigenständiges deutsches Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Diese Rechtsform eignet sich gut, wenn Deutschland langfristig ein wichtiger Bestandteil Ihrer Geschäftstätigkeit werden soll.
Die Gesellschaft kann Ihnen persönlich, Ihrer britischen Gesellschaft oder einer anderen ausländischen Muttergesellschaft gehören. Die laufende Geschäftsführung erfolgt dabei über die deutsche Gesellschaft.
Die geschäftlichen Verbindlichkeiten werden grundsätzlich von der GmbH getragen und nicht unmittelbar auf die ausländische Muttergesellschaft übertragen. Es gelten jedoch gesetzliche Ausnahmen und mögliche Haftungsrisiken.
Eine reguläre GmbH erfordert ein Stammkapital von 25.000 €. Bei einer Bargründung müssen vor der Eintragung in das Handelsregister grundsätzlich mindestens 12.500 € eingezahlt sein.
Für Unternehmen, die lokale Mitarbeiter einstellen, größere Verträge abschließen, eine eigene deutsche Marke aufbauen oder einen dauerhaften Unternehmensstandort innerhalb der EU etablieren möchten.
Eine Zweigniederlassung ermöglicht es Ihrem britischen oder ausländischen Unternehmen, direkt in Deutschland tätig zu sein, ohne eine separate juristische Person zu gründen.
Für eine Zweigniederlassung ist das gesetzliche Stammkapital von 25.000 € einer GmbH nicht erforderlich. Dadurch kann der anfängliche Gründungsaufwand geringer ausfallen.
Da die Zweigniederlassung Teil des ausländischen Unternehmens ist, haftet grundsätzlich die Muttergesellschaft für die mit der Zweigniederlassung verbundenen Verbindlichkeiten.
Auch eine Zweigniederlassung kann eine Registrierung in Deutschland sowie steuerliche, buchhalterische und lokale Meldepflichten erfordern. Sie ist daher keine Lösung ohne Verwaltungsaufwand.
Etablierte Unternehmen, die ihre Präsenz in Deutschland testen oder ausbauen möchten und ihre Geschäftstätigkeit eng mit ihrer Hauptniederlassung verbunden halten wollen.

Sicherzustellen, dass Ihre Unternehmensstruktur in Deutschland zu Ihren geplanten Geschäftsaktivitäten passt, bevor finanzielle Mittel eingesetzt, Dokumente vorbereitet oder Registrierungen vorgenommen werden.
Ihr Unternehmen von der vereinbarten Struktur zu einer ordnungsgemäß gegründeten deutschen Gesellschaft zu führen, ohne dass wichtige Gründungsschritte unkoordiniert ablaufen.
Sicherzustellen, dass Ihr deutsches Unternehmen nicht isoliert arbeitet, sondern klar in Ihre übergeordnete internationale Unternehmensstruktur eingebunden ist.
Deutschland bietet gute Rahmenbedingungen für verschiedenste Unternehmen – doch die gewählte Struktur sollte genau darauf abgestimmt sein, wie das jeweilige Unternehmen operieren, investieren, Personal einstellen und wachsen möchte. Lanop passt die Unternehmensstruktur, die Steuerplanung sowie die Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (Compliance) individuell an das jeweilige Geschäftsmodell an.

Ideal für: Etablierte britische Unternehmen, die in den deutschen oder europäischen Markt eintreten möchten.
Wir helfen Ihnen zu beurteilen, ob eine deutsche Tochtergesellschaft in Form einer GmbH oder UG oder eine Zweigniederlassung die bessere Wahl ist. Anschließend stimmen wir die Unternehmensstruktur auf die britische Muttergesellschaft ab.
Ideal für: Gründer ohne deutschen Wohnsitz, die ein neues Unternehmen in Deutschland gründen möchten.
Wir begleiten Sie bei Fragen zu Eigentumsverhältnissen, Anforderungen an die Geschäftsführung, Registrierung, Bankkonto, Steuern und praktischen Herausforderungen, mit denen ausländische Gründer häufig konfrontiert sind.
Ideal für: Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in Deutschland und anderen EU-Ländern verkaufen.
Wir konzentrieren uns auf Umsatzsteuer, Unternehmensstruktur, Bankwesen, Buchhaltung und grenzüberschreitende Meldepflichten, damit die Unternehmensstruktur zu Ihren tatsächlichen Verkaufsabläufen passt.
Ideal für: Agenturen, Unternehmensberater, Technologieunternehmen und Dienstleister, die einen Kundenstamm in Deutschland aufbauen möchten.
Wir helfen Ihnen, Ihr Unternehmen auf lokale Verträge, Rechnungsstellung, Steuern, Personal und Berichtspflichten auszurichten, ohne die Struktur unnötig kompliziert zu gestalten.
Ideal für: Ausländische Unternehmen, Holdinggesellschaften und Investoren, die eine Präsenz in Deutschland aufbauen möchten.
Wir analysieren Eigentumsverhältnisse, konzerninterne Transaktionen, Finanzierung, Berichterstattung und die Einbindung der deutschen Gesellschaft in die internationale Unternehmensgruppe.
Ideal für: Unternehmen, die Deutschland als Ausgangspunkt für eine umfassendere Expansion in Europa nutzen möchten.
Wir unterstützen Sie beim Aufbau einer Unternehmensstruktur, die zukünftige Einstellungen, die Erschließung weiterer Märkte, die Konzernberichterstattung und grenzüberschreitendes Wachstum ermöglicht – und nicht nur die anfängliche Registrierung abdeckt.
Ja. Ausländische Gründer und Unternehmen aus dem Ausland können ein deutsches Unternehmen gründen. Sie können eine lokale Tochtergesellschaft – häufig in Form einer GmbH – errichten oder über eine deutsche Niederlassung tätig werden.
Nein. Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH können grundsätzlich außerhalb Deutschlands leben. Das Unternehmen benötigt jedoch weiterhin eine deutsche Geschäftsadresse sowie eine Vertretung vor Ort.
Eine GmbH stellt eine eigenständige deutsche Rechtseinheit dar, während eine Niederlassung Teil der ausländischen Muttergesellschaft bleibt. Die richtige Wahl hängt von Aspekten wie Haftung, Investitionen, Steuern, Kontrolle und langfristigen Plänen ab.
Für eine reguläre GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 € erforderlich. Bei einer Gründung durch Bareinlagen sind in der Regel vor der Anmeldung mindestens 12.500 € einzuzahlen.
Ja. Eine GmbH benötigt für die Eintragung sowie für den offiziellen Schriftverkehr eine deutsche Geschäftsadresse. Dies sollte geregelt sein, bevor der Gründungsprozess weiter vorangetrieben wird.
Bei einer GmbH umfasst der Prozess in der Regel die Erstellung der Gründungsunterlagen, die notarielle Beurkundung, die Einzahlung des erforderlichen Kapitals, die Eintragung in das Handelsregister sowie die örtliche Gewerbeanmeldung.
Die Anforderungen variieren je nach Unternehmensstruktur. Gründer müssen unter Umständen einen Identitätsnachweis, Angaben zu den Eigentumsverhältnissen sowie Gründungsunterlagen vorlegen; bei Beteiligung einer ausländischen Muttergesellschaft sind zudem Unterlagen zu dieser ausländischen Gesellschaft erforderlich.
Ja. Ein neues Unternehmen oder eine Betriebsstätte muss sich in der Regel bei den deutschen Finanzbehörden steuerlich registrieren lassen. Dies erfolgt üblicherweise über das ELSTER-System.
Auf deutsche Unternehmen können Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer entfallen. Je nach Geschäftstätigkeit kann zudem Umsatzsteuer anfallen.
Es gibt keinen einheitlichen Festbetrag. Die Kosten können Notargebühren, Registrierungskosten, Übersetzungen, Bankgebühren sowie Ausgaben für professionelle Unterstützung umfassen. Das Stammkapital stellt eine eigenständige Unternehmensfinanzierung dar und ist keine Gründungsgebühr.
Ja. Britische Unternehmen können eine deutsche Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung gründen. Bei der Gründung sollten Aspekte wie Eigentumsverhältnisse, Bankangelegenheiten, Steuern und Berichtspflichten in beiden Ländern berücksichtigt werden.
Nicht unbedingt. Der Besitz eines deutschen Unternehmens und das Recht, in Deutschland zu leben oder zu arbeiten, sind voneinander unabhängige Angelegenheiten. Sollten Sie einen Umzug dorthin planen, können entsprechende Visum- oder Aufenthaltsbestimmungen zur Anwendung kommen.
Ja, aber einige offizielle Abläufe, Steuersysteme, Registerunterlagen sowie die Korrespondenz werden auf Deutsch abgewickelt. Daher kann es bei der Einrichtung hilfreich sein, Unterstützung vor Ort in Anspruch zu nehmen.
Ja. Ein britisches Unternehmen kann Anteile an einer deutschen GmbH halten; dies ist daher eine gängige Option für Unternehmen, die im Rahmen einer Tochtergesellschaftsstruktur nach Deutschland expandieren.
Ja. Nach Abschluss der Einrichtung kann Lanop die Bereiche Steuern, Umsatzsteuer, Buchhaltung, Lohnabrechnung, Finanzberichterstattung sowie grenzüberschreitende Rechnungslegung weiter für Sie übernehmen.

EXCELLENT
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